Verpflichtung zum Tragen von Masken am Arbeitsplatz
Ab dem 28. November müssen gemäß der Verordnung des Ministerrates vom 26. November2020 über die Festlegung bestimmter Beschränkungen, Anordnungen und Verbote im Zusammenhang mit einer Epidemie (Journal of Laws, Punkt 2091) bis zum 27. Dezember Maßnahmen zum Schutz der Nase und des Mundes angewendet werden Alle Mitarbeiter, die nicht alleine im Raum sind.§ 25.1. Bis zum 27. Dezember 2020 ist es obligatorisch, eine Maske mit Kleidung oder Teilen davon zu bedecken.Gesichtsmaske, Visier oder Helm gemäß Artikel 1. 40 Sek. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsrecht (Journal of Laws of 2020, Punkte 110, 284, 568, 695, 1087 und1517), Mund und Nase:1) im öffentlichen kollektiven Verkehr im Sinne von Kunst. 4 Sek. 1 Punkt 14 des Gesetzes vom 16. Dezember 2010 über den öffentlichen Sammelverkehr, über Fahrgastschiffe in der Inlandsschifffahrt im Sinne der Bestimmungen über die Sicherheit des Seeverkehrs oder über Binnenschiffe gemäß Art. 5 Sek. 1 Punkt 1 lit. und das Gesetz vom 21. Dezember 2000über die Binnenschifffahrt, das für die Beförderung von Passagieren bestimmt oder verwendet wird;2) an allgemein zugänglichen Orten, einschließlich:a) auf Straßen und Plätzen, auf Friedhöfen, Promenaden, Boulevards, Fahrzeugparkplätzen,Waldparkplätzen,b) auf dem gemeinsamen Grundstück im Sinne von Art. 3 Klausel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 1994 über das Eigentum an Räumlichkeiten (Journal of Laws von 2020, Punkt 1910) und über die Räumlichkeiten solcher Immobilien in anderen Eigentumsformen,c) an Arbeitsplätzen, wenn sich mehr als eine Person im Raum befindet, und in öffentlichen Versorgungsgebäuden, die für folgende Zwecke bestimmt sind: öffentliche Verwaltung, Justiz, Kultur, Religionsausübung, Bildung, Hochschulbildung, Wissenschaft, Bildung, Gesundheit, Soziales oder Soziales , Bank-, Handels-, Catering-, Dienstleistungs-, einschließlich Post- oder Telekommunikationsdienste, Tourismus, Sport, Personenverkehr im Schienen-, Straßen-, Luft-, See- oder Binnenschifffahrtsverkehr; Ein Büro- oder Sozialgebäude wird auch als öffentliches Versorgungsgebäude betrachtet.d) in Gewerbe- oder Dienstleistungsräumen, Gewerbe- oder Dienstleistungsbetrieben und Märkten (Ständen);3) während des religiösen Gottesdienstes, einschließlich religiöser Aktivitäten oder Rituale, in einem öffentlichen Gebäude, das für die Bedürfnisse des religiösen Gottesdienstes bestimmt ist, und auf einem Friedhof.(2) Bis zum 27. Dezember 2020 wird Luftfahrzeugen im Sinne von Art. 4 die Verpflichtung auferlegt, Mund und Nase mit einer Maske zu bedecken. 2 Punkt 1 des Gesetzes vom 3. Juli2002 – Luftfahrtgesetz.3. Die in Abs. 1 und 2 gelten nicht bei:1) ein Kraftfahrzeug mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen, die öffentliche Verkehrsmittel gemäß Absatz 1 sind. 1 Punkt 1;2) ein Kind bis zum Alter von 5 Jahren;3) eine Person, die ihren Mund oder ihre Nase nicht bedecken kann, weil:
a) allgegenwärtige Entwicklungsstörungen, psychische Störungen, mittelschwere, schwere oder schwerwiegende geistige Behinderungen;b) Schwierigkeiten, den Mund oder die Nase selbst zu bedecken oder freizulegen;4) der Fahrer eines öffentlichen kollektiven Verkehrsmittels im Sinne von Kunst. 4 Sek. 1 Punkt 14 des Gesetzes vom 16. Dezember 2010 über den öffentlichen Sammelverkehr oder ein Kraftfahrzeug, das gewerblichen Personenverkehr ausübt, wenn der Betreiber des öffentlichen Verkehrs oder der Veranstalter dieses Verkehrs im Sinne von Art. 4 Sek. 1 Punkt 8 und 9 dieses Gesetzes oder ein Unternehmer, der gewerbliche Personenbeförderungsaktivitäten ausübt, stellen sicher, dass der Fahrer von den beförderten Personen so getrennt ist, dass ein Kontakt im Sinne von Art. 2 Absatz 25 des Gesetzes vom 5. Dezember 2008 zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen und Infektionskrankheiten beim Menschen;5) der Fahrer des Schiffes gemäß Ziff. 1 Punkt 1, wenn sich das Lenkgetriebe in einem separaten Raum befindet oder wenn der Reeder dafür sorgt, dass der Fahrer so von den beförderten Personen getrennt ist, dass ein Kontakt im Sinne von Art. 2 Absatz 25 des Gesetzes vom 5. Dezember 2008 zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen und Infektionskrankheiten beim Menschen;6) Fahrer, die in der Besatzung im Straßenverkehr tätig sind; Journal of Laws – 19 – Punkt 20917) Ausübung des religiösen Kultes während seiner Ausübung;8) ein Soldat der Streitkräfte der Republik Polen und der alliierten Streitkräfte sowie ein Offizier des Militärischen Spionageabwehrdienstes und des Militärischen Nachrichtendienstes, der offizielle Aufgaben wahrnimmt und persönliche Schutzmaßnahmenanwendet, die der Art der durchgeführten Aktivitäten angemessen sind;9) Personen, deren ständiger oder vorübergehender Wohnort öffentliche Versorgungsgebäude sind, die zu Bildungs-, Gesundheits-, Sozial- oder Sozialzwecken bestimmt sind, sofern der Verwalter eines solchen Gebäudes nichts anderes beschließt;10) ein Richter, ein Trainer und eine Person, die im Rahmen von Sportwettkämpfen, sportlichen Aktivitäten oder Sportveranstaltungen gemäß § 10 Abs. 1 Sport treiben. 16;11) eine Person, die sich im Wald, im Park, in der Grünfläche, im Botanischen Garten, im historischen Garten, im Familiengarten oder am Strand aufhält;12) Reiten;13) Flugpersonal im Cockpit;14) Schüler und Kinder, die von der Vorschulerziehung betroffen sind, und Personen, die in einem Kindergarten, einer anderen Form der Vorschulerziehung, einer Schule oder einer Bildungseinrichtung beschäftigt sind – in ihren Räumlichkeiten, sofern der Leiter dieser Einrichtung nichts anderes beschließt.4. Die in Abs. 1 gilt auch nicht, wenn eine Ehe vor dem Leiter des Standesamtes oder vor einem Geistlichen geschlossen wird.5. Das Aufdecken von Mund und Nase ist möglich bei:1) die Notwendigkeit, die Identität einer bestimmten Person sowie im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen für eine bestimmte Person zu identifizieren oder zu überprüfen, wenn dies für deren Erbringung erforderlich ist;2) die Kommunikation mit einer Person ermöglichen, die dauerhafte oder regelmäßige Kommunikationsschwierigkeiten hat;
3) Verzehr von Mahlzeiten oder Getränken nach dem Einsetzen in einen Zug unter Vorbehalt der obligatorischen Sitzplatzreservierung, einschließlich an Bord des Zuges abgegebener Mahlzeiten und Getränke.6. In dem in Ziff. 3, Punkt 3, ist es erforderlich, auf Ersuchen der Polizei die Stadtwache, die Grenzwache an Luftgrenzübergängen und im Eisenbahnbereich, in Zügen und in Räumen zur Bedienung von Fahrgästen im Schienenverkehr an Bahnhöfen, auch auf Ersuchen des Eisenbahnwächters, vorzulegen. ein ärztliches Attest oder ein anderes Dokument, das eine umfassende Entwicklungsstörung, eine psychische Störung, eine mittelschwere, schwere oder schwerwiegende geistige Behinderung oder Schwierigkeiten beim Abdecken oder Enthüllen des Mundes oder der Nase selbst bestätigt.Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass ein Mitarbeiter nur dann ohne Maske (Visier / Kopftuch) im Unternehmen sein darf, wenn er sich beispielsweise in einem separaten Raum aufhält. In anderen Situationen, einschließlich beispielsweise Pausenräumen, sollten Mitarbeiter einen Nasen- und Mundschutz verwenden. Zuvor waren Personen, die beruflicheTätigkeiten an allgemein zugänglichen Orten (z. B. an einem Arbeitsplatz oder im Büro) ausübten, von dieser Anforderung ausgenommen. Schutzmasken durften nur von Beschäftigten verwendet werden, die sich direkt mit Kunden oder Kunden befassen.Die Verpflichtung, Schutzausrüstung zu tragen, gilt nicht nur für Arbeitsplätze, sondern auch für öffentliche Versorgungsgebäude, die unter anderem für die Bedürfnisse von öffentliche Verwaltung, Justiz, Kultur, religiöser Gottesdienst, Bildung, Hochschulbildung, Wissenschaft,Erziehung, Gesundheitswesen (und sozial oder sozial), Bankwesen, Handel, Gastronomie, Dienstleistungen, einschließlich Post oder Telekommunikation.